Teilnahmebedingungen Gewinnspiel VVS Secret Gig

1 Veranstalter des Gewinnspiels

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart

Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt in Zusammenarbeit mit SofaConcerts GmbH, Neuer Kamp 32, 20357 Hamburg.

2 Geltungsbereich und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen

Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, die vom Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (im Folgenden „VVS" genannt) veranstaltet werden. VVS behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind auf der jeweiligen Aktions-Microsite oder dem jeweiligen Gewinnspielpost in einem sozialen Netzwerk – dazu zählt Instagram – einsehbar. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel von VVS erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:

3 Zur Teilnahme berechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter vom VVS sowie deren Angehörige und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Eine Teilnahme über Gewinnagenturen oder über sonstige Dienste ist unzulässig.

4 Teilnahme am Gewinnspiel

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer ggf. in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 2) informiert. Dies betrifft u.a. den Beginn und das Ende des Gewinnspiels und das Teilnahme- und Auswahlverfahren (z.B. Losverfahren). Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels in der Regel durch die Nachrichtenfunktion des jeweiligen sozialen Netzwerks benachrichtigt. Der Gewinner hat nur einen Anspruch auf den über das Internet oder anderweitig schriftlich festgehaltenen Gewinn, abweichende Angaben sind nicht verbindlich. Nebenleistungen, wie z.B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich in der Verlosungsbeschreibung beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit VVS keine Haftung übernimmt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Die Teilnahme erfolgt durch Folgen des Instagram Kanals von VVS („vvs_stuttgart"), sowie der Beantwortung der Frage „Mit welchem Lieblingsmenschen möchtest du dieses Konzert erleben?" als Kommentar unter den entsprechenden Instagram Beitrag von VVS. Der Teilnahmezeitraum ist ab Veröffentlichung des Beitrages am 29.09.2025 bis zum 12.10.2025, 23.59 Uhr.

5 Gewinn

1. 1x2 Tickets für einen Secret Gig in Stuttgart am 23.10.2025

2. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.

6 Ermittlung der Gewinner

Die Auslosung erfolgt im Auftrag von VVS durch SofaConcerts. Aus allen Teilnehmer:innen beim Gewinnspielposting von VVS ermittelt SofaConcerts bis zu 15 Gewinner*innen. Diese werden per Kommentar auf Instagram von SofaConcerts kontaktiert. Diese Gewinner*innen haben die Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntmachung ihres Gewinns durch Abgabe ihrer Kontaktinformationen (Name & E-Mail-Adresse) ihre Teilnahme zu bestätigen. Reagieren die Gewinner*innen innerhalb der 48-Stunden-Frist nicht, behält sich der Veranstalter vor, Nachrück-Gewinner*innen zu kontaktieren. Die Gewinner*innen werden am 13.10.2025 informiert. Die Gewinner*innen erfahren erst kurz vor dem Konzert, wo das Konzert stattfinden wird. Wer an dem Abend spielt, bleibt bis zuletzt ein Geheimnis.

7 Einverständnis zur Veröffentlichung

Die Teilnehmenden erklären sich im Falle eines Gewinns damit einverstanden, dass Foto- und Videomaterial, das im Rahmen der Aktion erstellt wird, von allen Beteiligten auf den Social Media Kanälen von VVS veröffentlicht werden darf. Die Einverständniserklärung wird von allen Teilnehmenden am Veranstaltungstag vor Ort schriftlich unterzeichnet.

8 Ausschluss von Teilnehmern / Aberkennung des Gewinns

VVS behält sich vor, einzelne Teilnehmer vom Gewinnspiel bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat und / oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen. Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestanden hat oder während des Gewinnspiels entfallen ist.

Zudem kann VVS Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen, wenn erkennbar automatisierte Kommentare, Fake-Accounts oder ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Teilnahme vorliegt.

9 Vorzeitige Beendigung, Änderung der Gewinnspiel-Teilnahme

VVS behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (insbesondere organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen VVS zu. VVS ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen zu jedem Zeitpunkt zu ändern.

10 Haftung

Die Haftung von VVS und SofaConcerts ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11 Datenschutz

Werden im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten erhoben und gespeichert, so werden diese lediglich für Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels von VVS gelöscht. Bei Gewinnspielen über soziale Netzwerke bleibt der dazugehörige Gewinnspiel-Post jedoch in der Chronik des Kanals bestehen. VVS und SofaConcerts verarbeiten personenbezogene Daten, die die Teilnehmer*innen im Rahmen des Gewinnspiels bereitstellen, insbesondere dessen Kontaktdaten. Alle personenbezogenen Daten sind zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich und werden von VVS bzw. deren Auftragsdienstleistern nur zu diesem Zweck im hierfür erforderlichen Umfang verarbeitet und nach der Abwicklung des Gewinnspiels unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gesperrt bzw. gelöscht. Die personenbezogenen Daten des Gewinners oder der Gewinnerin werden zusätzlich an Postzustelldienste weitergegeben, soweit dies für die Auslieferung des Gewinns erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO. Es besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese Rechte sind gegenüber der Verantwortlichen Stelle geltend zu machen. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung:

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH
Datenschutzbeauftragter
Rotebühlstr. 121
70178 Stuttgart
datenschutz@vvs.de

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.vvs.de/datenschutz

12 Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

13 Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

14 Erklärung zu dieser Aktion:

1. Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

2. Instagram ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen, die bei der Durchführung dieser Aktion entstehen könnten, freigestellt.

3. Die Informationen zum Gewinnspiel werden nicht an Instagram bereitgestellt, sondern an den Veranstalter des Gewinnspiels.

4. Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dieser Aktion sind nicht an Instagram zu richten, sondern an den Veranstalter des Gewinnspiels.